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Klage wegen des Inkognitomodus: Google und Kläger einigen sich auf Vergleich

In den USA wurde Google mit einer Klage wegen des Inkognitomodus’ von Google Chrome konfrontiert, die nun mit einem Vergleich abgeschlossen wurde.

  • advomare
  • 26.01.2024
  • Zuletzt aktualisiert am: 26.01.2024

In den USA sah sich Suchmaschinenriese Google mit einer Klage wegen des Inkognitomodus’ konfrontiert, die Ende Dezember mit einem Vergleich endete. Die Kläger sahen sich von dem Angebot getäuscht, da entgegen dem ersten Eindruck Nutzerdaten erhoben wurden.

Die Klage wurde 2020 von Nutzer:innen erhoben, die Schadensersatz in Höhe von 5.000 Dollar pro Betroffenem forderten. Insgesamt hatte sich die geforderte Schadensersatzsumme auf 5 Millionen Dollar belaufen. 

Worum geht es genau? Google bietet zum Surfen den sogenannten Inkognito-Modus an, bei dem bestimmte Daten wie Cookies oder der Browserverlauf nicht gespeichert werden. Aus Sicht der Kläger:innen verspricht Google den Nutzer:innen, dass keinerlei Daten in diesem Modus gesammelt werden. Dieses Versprechen wurde nicht eingehalten, denn durch Website-Plugins, beispielsweise der Ad Manager oder Analytics, sammele Google auch im Inkognito-Modus Daten der User:innen.

Google argumentiert dagegen, dass Nutzer:innen schon beim Öffnen des Inkognito-Tabs darüber informiert werden würden, dass Aktivitäten eventuell sichtbar bleiben könnten. Googles Antrag auf vollständige Zurückweisung der Klage lehnte das Bezirksgericht North Carolina entschieden ab. Laut den zuständigen Richter:innen könne nicht von Zustimmung die Rede sein, wenn Google als Anbieter den User:innen die Verwendung nicht ausdrücklich mitteile.

Nun haben sich die Parteien auf einen Vergleich geeinigt. Wie dieser genau aussehe, ist laut Medienberichten nicht bekannt.

(Bild: LoloStock – stock.adobe.com)

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