Nachdem eine Sado-Maso-Session einen tödlichen Ausgang fand, wurde eine Domina wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht vom LG Hamburg zu einer Geldstrafe verurteilt.
Über eine Anzeige wurde ein Dresdner auf die Dienstleistungen der Domina aufmerksam. In vorab stattgefundenen Chats gab er an, vertraut mit BDSM zu sein und vereinbarte eine sechsstündige Behandlung. Vor eben dieser fand ein Vorgespräch statt, in dem der mehrgewichtige 1,93 Meter große Mann Vorerkrankungen verneinte. Zudem gab er in dem Gespräch an, nicht genau wissen zu wollen, was im Einzelnen passieren würde, er aber über seine Grenzen hinaus gehen möchte.
Eine solche Langzeit-Session hatte die Domina noch nicht gemacht und sich viele verschiedene Dinge überlegt. Unter anderem legte sie dem Mann Bondage an, damit er sich nicht mehr bewegen konnte. Dazu nutzte sie Metallketten, die an einer Art Stange hingen, welche wiederum über eine Öse an der Decke befestigt war. Nebenbei wandte sie außerdem noch andere Praktiken an.
Nach circa einer Stunde der Behandlung verlor der Mann das Bewusstsein, wodurch die Ketten sich um seinen Hals zuzogen und ihm die Atemwege abschnürten. Die Domina selbst konnte den Mann nicht befreien und rief um Hilfe, erst die Rettungssanitäter:innen und Polizist:innen konnten ihn aus den Ketten lösen und reanimieren.
Aufgrund des rund 10-minütigen Ausfalls der Sauerstoffversorgung verstarb der Mann wenige Tage später im Krankenhaus. Bei der folgenden Obduktion stellten die Ärzt:innen ein vorbelastetes Herz und eine möglicherweise chronische Atemwegserkrankung fest.
Das Gericht stellte fest, dass die Domina ihre Sorgfaltspflicht verletzt habe: Es war nicht möglich, die Fesselkonstruktion schnell zu löschen. Dies sei als Domina aber ihr Job. Bei einer solchen Behandlung wie in diesem Fall hätte sie außerdem damit rechnen müssen, dass auch ein kerngesunder Mann in Ohnmacht fallen könnte.
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