Aufgrund hinreichender Anhaltspunkte für einen unzureichenden Umgang mit Beschwerden von deutschen Nutzern hat das Bundesamt für Justiz ein Bußgeldverfahren gegen Twitter nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) eingeleitet.
Plattformen wie Twitter sind demnach verpflichtet, ein wirksames und transparentes Beschwerdemanagement für rechtswidrige Inhalte bereitzustellen. So müssen gemeldete Inhalte unverzüglich zur Kenntnis genommen, geprüft und bei Rechtswidrigkeit innerhalb von 7 Tagen bzw. 24 Stunden bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit gelöscht oder der Zugang zu ihnen gesperrt werden.
Weil Twitter in einem Zeitraum von ca. 4 Monaten verschiedene Tweets mit ehrverletzenden Inhalten gegen eine Person trotz Beschwerden von Nutzern nicht gelöscht oder gesperrt hat, ließe sich ein systemisches Versagen im Beschwerdemanagement von Twitter und ein Bußgeldverfahren begründen. Bevor ein Bußgeld festgelegt wird, soll die Plattform noch angehört werden.
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