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Bußgeldverfahren gegen Twitter wegen NetzDG-Verstößen

Das Bun­des­amt für Jus­tiz hat wegen eines unzureichenden Umgangs mit Beschwerden ein Bu­ß­geld­ver­fah­ren gegen Twitter eingeleitet.

  • advomare
  • 04.04.2023
  • Zuletzt aktualisiert am: 28.11.2023

Aufgrund hin­rei­chen­der An­halts­punk­te für einen un­zu­rei­chen­den Um­gang mit Beschwerden von deutschen Nutzern hat das Bun­des­amt für Jus­tiz ein Bu­ß­geld­ver­fah­ren gegen Twitter nach dem Netz­werk­durch­set­zungs­ge­setz (NetzDG) eingeleitet.

Plattformen wie Twitter sind demnach verpflichtet, ein wirksames und transparentes Beschwerdemanagement für rechtswidrige Inhalte bereitzustellen. So müssen gemeldete Inhalte unverzüglich zur Kenntnis genommen, geprüft und bei Rechtswidrigkeit innerhalb von 7 Tagen bzw. 24 Stunden bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit gelöscht oder der Zugang zu ihnen gesperrt werden. 

Weil Twitter in einem Zeitraum von ca. 4 Monaten verschiedene Tweets mit ehrverletzenden Inhalten gegen eine Person trotz Beschwerden von Nutzern nicht gelöscht oder gesperrt hat, ließe sich ein systemisches Versagen im Beschwerdemanagement von Twitter und ein Bußgeldverfahren begründen. Bevor ein Bußgeld festgelegt wird, soll die Plattform noch angehört werden.

(Bild: Lakee MNP – stock.adobe.com)

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