Das Bundesjustizministerium hat ein Eckpunktepapier für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgelegt. Dieses sieht eine Erleichterung privater Auskunftsverfahren, richterlich angeordnete Datenspeicherung und Accountsperren sowie einen festen Ansprechpartner in Deutschland vor.
So sollen Opfer von digitaler Gewalt bei einer offensichtlichen Rechtsverletzung oder Morddrohungen über die Einleitung eines privaten Auskunftsverfahrens innerhalb weniger Tage den Täter identifizieren können. In allen anderen Fällen dürfen Gerichte wenige Tage nach der Einleitung dieses Auskunftsverfahrens eine Datenspeicherung zur Sicherung von Beweisen anordnen.
Außerdem sind gerichtlich angeordnete Accountsperren bei Beleidigung oder Diffamierung vorgesehen, wenn die Löschung solcher Inhalte nicht ausreicht oder Wiederholungsgefahr besteht. Damit sollen sich Opfer digitaler Gewalt wirksam dagegen wehren können, immer wieder von denselben Nutzer:innen beleidigt, diffamiert oder bedroht zu werden. Diese Sperren dürfen allerdings nur für einen angemessenen Zeitraum angeordnet werden.
Darüber hinaus müssen soziale Netzwerke nicht nur für behördliche oder gerichtliche Verfahren einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten benennen, sondern auch für vorgerichtliche bzw. anwaltliche Schreiben. Dadurch lässt sich nachweisen, dass soziale Netzwerke über einen offensichtlich rechtswidrigen Inhalt informiert wurden – damit haftet es, wenn es diesen nicht löscht.
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