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Verbraucherschützer warnen vor Betrug über Kleinanzeigen und Vinted

Verbraucherschützer warnen Nutzer:innen vor Betrug über Kleinanzeigen oder Vinted. Betrüger greifen dabei sensible Daten der Opfer ab und nutzen diese u.a. für Identitätsdiebstahl.

  • advomare
  • 19.01.2024
  • Zuletzt aktualisiert am: 24.01.2024

Immer mehr Verbraucher:innen nutzen Plattformen wie Kleinanzeigen oder Vinted, um gebrauchten Gegenständen, die nicht mehr genutzt werden, ein neues Zuhause zu geben. Doch mit der steigenden Beliebtheit dieser Plattformen steigt auch die Angriffsfläche für Betrug. Verbraucherschützer:innen warnen nun vor neuen Formen des Betrugs und Identitätsdiebstahls über diese Portale.

Von den Betrügern werden hierbei sensible Daten über Phishing Links abgegriffen, um im Namen der Opfer Verträge abzuschließen oder die Zahlungsdaten der Betroffenen für Identitätsdiebstahl zu nutzen.

Bei einer der verschiedenen Betrugsmaschen bieten die Täter:innen ein Produkt zum Verkauf an und greifen dabei die Adressdaten der Betroffenen ab. Mithilfe dieser Daten werden dann Verträge abgeschlossen, mit dem Opfer und seinen Daten als Rechnungsempfänger. Oftmals erreichen die Rechnungen nicht mal die Betroffenen, da die Betrüger falsche E-Mail-Adressen verwenden. Erst wenn die Mahnungen per Post zugestellt werden, lässt sich der Betrug erahnen. Dies gibt den Betrügern wiederum Zeit, weitere Verträge im Namen der Opfer abzuschließen sowie weitere Opfer unter falschem Namen zu betrügen.

Bei der weiteren Masche geben sich die Betrüger als Käufer aus, die mit der „Sicher-Bezahlen-Funktion“ ein Produkt auf der Plattform Kleinanzeigen erwerben wollen. Zum Zwecke der Zahlung sollen die Opfer ihre Kontakt- und Adressdaten angeben und in einem dann versendeten Link ihre Kreditkartendaten hinterlegen. Zu guter Letzt sollen sie dann eine Zahlungsbestätigung erteilen, um vorgeblich den Eingang der Zahlung zu ermöglichen. Was die Betroffenen nicht wissen: Die Täter:innen nutzen die angegebenen Daten, um Einkäufe zu tätigen oder Verträge abzuschließen, deren Zahlung durch die angebliche Eingangsbestätigung durch die Opfer selbst bestätigt wurde. Ein Zurückholen des verlorenen Geldes durch die Bank der Opfer ist also nicht mehr möglich, da die Betroffenen die Zahlung selbst autorisiert haben.

Gegen Identitätsdiebstahl kann man sich schützen. Beim Kauf und Verkauf über Portale wie Vinted oder Kleinanzeigen ist aber aktuell Achtsamkeit geboten.

Unserer Ansicht nach besteht für Opfer von solchen Phishing-Angriffen ein Rückzahlungsanspruch gem. § 812 BGB gegen den Online-Shop. Zwischen den Geschädigten und dem Online-Shop ist nämlich kein wirksamer Vertrag geschlossen worden und die Geldzahlung ist ohne rechtlichen Grund erfolgt.

(Bild: silvabom – stock.adobe.com)

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