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Echtzeitüberweisungen: Änderungen für Bankkund:innen

Ab Oktober 2025 müssen Banken verpflichtend Echtzeitüberweisungen ohne erhöhte Gebühren anbieten und eine Empfängerprüfung durchführen. Dabei wird die Übereinstimmung von Name und IBAN vor der Zahlungsautorisation geprüft, um Fehler zu vermeiden; bei Nichterfüllung dieser Pflicht haften die Banken.

  • advomare
  • 09.10.2024
  • Zuletzt aktualisiert am: 09.10.2024

2025 kommen einige Änderungen für Bankkund:innen. Ab Oktober 2025 müssen Banken das Tätigen und Empfangen von Echtzeitüberweisungen ermöglichen und auch die Empfängerprüfung wird dafür verpflichtend.

Schon Februar 2024 wurden EU-weit neue Vorschriften für alle Banken beschlossen und sind im April in Kraft getreten. Mit dem Ende der Übergangsphase von 18 Monaten im Oktober 2025 müssen die Vorgaben von allen umgesetzt werden.

Nach diesen Vorschriften müssen Geldinstitute Echtzeitüberweisungen anbieten: Bisher war meist der Empfang problemlos möglich, das Tätigen von Echtzeitüberweisungen allerdings mit einer hohen Gebühr verbunden. Jetzt sollen Echtzeitüberweisungen nicht teurer sein als Standardüberweisungen, die ja bei den meisten Dienstleistern kostenfrei sind. Da aber die Schnelligkeit solcher Transfers auch Risiken birgt, gibt es noch weitere neue Regelungen.

Kommt es bei einer Echtzeitüberweisung zu Fehlern, z. B. bei der Eingabe der IBAN, kann es passieren, dass das Geld bei einem falschen Empfänger ankommt. Denn aktuell wird bei diesen Überweisungen nicht immer geprüft, ob Name und IBAN der empfangenden Person übereinstimmen. Daher kommt noch die neue Regelung hinzu, dass Geldinstitute einen Abgleich der IBAN des Zahlungsempfängers mit den angegebenen Namen vornehmen müssen – das ganze muss passieren, nachdem die sendende Person die Informationen übermittelt hat, aber noch bevor die Zahlung autorisiert wird, z. B. durch Eingabe der TAN.

Wenn Banken dieser Überprüfungspflicht nicht nachkommen, haften die Institute für mögliche Schäden durch fehlerhafte Überweisungen.

(Bild: Andrey Popov – stock.adobe.com)

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