Das Reiseportal HolidayCheck hat ein wichtiges Urteil gegen Fake-Bewertungen erreicht. Das Landgericht München I verbot gefälschte Bewertungen von Hotels. HolidayCheck ging konkret gegen den Anbieter Goldstar Marketing vor, dem das Verkaufen gefälschter positiver Bewertungen unterstellt wurde. Die Bewertungen wurden abgegeben, obwohl die vermeintlichen Gäste nie in den Hotels waren.
Das LG verurteilte Goldstar Marketing dazu, die Veröffentlichung von Bewertungen zu unterlassen, wenn kein wirklicher Aufenthalt stattgefunden habe. Auch darf sich das Unternehmen nicht an der Abgabe solcher Bewertungen beteiligen. Löschungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche wurden im Rahmen des Urteils ebenfalls zugesprochen (37 O 11887/21). Die Verantwortlichen von Goldstar Marketing dementieren die Vorwürfe. Ihr Geschäftsmodell hätte nichts mit dem Verkauf unechter Bewertungen zu tun.
Laut HolidayCheck ist dieses Urteil zwar ein „Meilenstein“ im Kampf gegen Fake-Bewertungen, die Unternehmen massiv schaden und Kund:innen verärgern. Gegenüber der SZ kommentierte HolidayCheck allerdings: „Mit dem gewonnenen Urteil sind wir alleingelassen, was die Durchsetzung betrifft.“ Die Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass ein erfolgreicher Prozess die Agenturen hinter den Fake-Bewertungen nur selten dazu bringt, ihr Geschäft einzustellen.
(Bild: Joe Lorenz Design – stock.adobe.com)
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