Die Digitalisierung der Justiz soll weiter vorangebracht werden. Dazu veröffentlichte das Bundesjustizministerium einen „Entwurf eines neuen Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit“.
Damit soll ein einfaches, nutzerfreundliches Verfahren und Effizienz in den Gerichten geschaffen werden. Geplant ist es, Prozesse bei Amtsgerichten zu digitalisieren, also bei Streitwerten bis zu 5.000 Euro.
Bei Massenverfahren, z. B. wenn es um Fluggastrechte geht, sollen neue Eingabesysteme und technische Standards für zügige und ressourcenschonende Bearbeitung sorgen. Auch die Verkündung von Urteilen und die Veröffentlichung entsprechender Entscheidungen sollten einfacher gestaltet werden.
Zudem soll eine Kommunikationsplattform kreiert werden, über die Anträge und Erklärungen direkt abgegeben werden können und Dokumente durch alle Parteien und auch das Gericht bearbeitet werden können. Auch ein Bund-Länder-Justiz-Portal mit bundeseinheitlichem Zugang für Onlinedienstleistungen soll geschaffen werden.
Das Ganze soll in sogenannten Reallaboren probiert werden, also Testräumen, in denen die neue Technologie begrenzt und unter wirklichen Bedingungen erprobt wird. Zunächst an einzelnen Gerichten, bevor man dies als Standard festlegt.
Für diese Reallabore wird die Zivilprozessordnung ergänzt. Dies würde das Prozessrecht für eine Erprobungsgesetzgebung öffnen und kann durch Reallabore und Experimentierklauseln ergänzt werden. Die Testphase wird 10 Jahre dauern und nach vier und acht Jahren ausgewertet werden.
Der Gesetzesentwurf ist eine Umsetzung des Koalitionsvertrags. Die Koalition setzt das Ziel, dass einzelne Gerichte auf Grundlage neuer Regelungen im Jahr 2025 vollständig digital geführte Zivilprozesse testen.
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