Wessen Handyvertragsdaten vom Mobilfunkanbieter an die Schufa weitergeleitet wurden, hat möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz. Die ersten Klagen sind diesbezüglich bereits von mehreren Kanzleien angekündigt worden.
Hintergrund ist ein Urteil des Landgericht München I aus dem Frühjahr 2023. Das Gericht urteilte auf die Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, dass die Übermittlung von Positivdaten an die Schufa rechtswidrig ist (33 O 5976/22). Nach diesem Urteil hätte es eine freiwillige Einwilligung gebraucht, um die Daten weiterzugeben – dies ist bislang nicht passiert. Etwa ein Drittel aller deutschen Mobilfunknutzer:innen sind von der rechtswidrigen Weitergabe ihrer Handyvertragsdaten betroffen.
Aktuell wird davon ausgegangen, dass Schadensersatzzahlungen von bis zu 5.000 Euro möglich sind. Diese Summen seien vergleichbar mit Urteilen in ähnlichen Fällen. Mit welcher genauen Schadensersatzhöhe Betroffene rechnen können, wird sich allerdings erst nach den nächsten Urteilen hierzu zeigen.
Um welche Daten geht es bei der Weitergabe genau?
Betroffen von der Weitergabe sind sogenannte Positivdaten. Positivdaten umfassen Informationen darüber, wie viele Verträge eine Person mit verschiedenen Anbietern abgeschlossen hat, unabhängig davon, ob es sich dabei um laufende oder alte Verträge handelt. Diese Daten können den Schufa-Score beeinflussen und auch negativ interpretiert werden, sodass sie letztlich Einfluss darauf nehmen, ob ein Vertrag oder ein Kredit zustande kommen kann.
(Bild: Timon – stock.adobe.com)
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