Welche Daten dürfen Plattformen nach einer Profilsperrung aufgrund eines schweren Verdachts gegen Nutzer:innen speichern?
Vor dieser Frage stand das OLG Karlsruhe und setzte Plattformbetreibern in seinem Urteil harte Grenzen (Az.: 14 U 150/23).
Eine Nutzerin betrieb ein Profil auf einem Social Media-Kanal bei einer Online-Plattform. Dieser Account wurde durch Dritte missbraucht, die kinderpornografische Inhalte dort hochgeladen hatten – aus diesem Grund sperrte die Plattform den Account der Nutzerin dauerhaft, da dieser Missbrauch einen schweren Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen darstellte.
Die Userin wurde entsprechend über die Sperrung informiert, konnte sich aber weder einloggen noch auf gespeicherte Inhalte von ihrem Profil zurückgreifen.
Dagegen ging sie mit anwaltlicher Hilfe vor, forderte die Wiederherstellung des Nutzerkontos, die Speicherung des Kontos und der dazugehörigen Inhalte, Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Löschung der Lösch- und Sperrvermerke.
Der Account wurde reaktiviert – die Lösch- und Sperrvermerke hingegen blieben erhalten. Für die Entfernung dieser klagte die Nutzerin – das OLG Karlsruhe gab ihr nun Recht.
Die ursprüngliche Sperrung des Accounts sei rechtens gewesen, da ein Verdacht auf schwerwiegende Straftaten bestand. Auch dass die Userin vor der Sperrung nicht angehört wurde, sei in diesem Fall zulässig gewesen.
Die interne Speicherung der Lösch- und Sperrvermerke allerdings sei nicht zulässig gewesen, da sich ja zeigte, dass die Nutzerin nicht für die Uploads verantwortlich war. Das von der Plattform hier begründete berechtigte Interesse zur Aufbewahrung der Daten, um sich vor möglichen rechtlichen Ansprüchen der Nutzerin zu verteidigen und weiteren Missbräuchen präventiv entgegenwirken zu können, sah das Gericht nicht gegeben.
Der Löschanspruch der Userin ergab sich aus Art.17 DS-GVO, als Betroffene greife also das Recht auf Vergessenwerden. Das ist das Recht, dass personenbezogene Daten gelöscht werden müssen, wenn diese nicht mehr für die Zwecke, für die sie erhoben und verarbeitet wurden, benötigt werden.
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