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Rechtsmissbräuchliche DS-GVO-Anfragen? Klärung durch den EuGH

Der EuGH soll klären, ob eine einmalige DS-GVO-Anfrage als exzessiv und rechtsmissbräuchlich angesehen werden kann, wenn sie mit der Absicht gestellt wird, einen Verstoß zu provozieren und Schadensersatz zu fordern. Zudem soll entschieden werden, ob für die Verweigerung einer Datenauskunft öffentlich zugängliche Informationen herangezogen werden dürfen und ob pauschale Schadensersatzforderungen in Höhe von 1.000 Euro gerechtfertigt sind.

  • advomare
  • 16.10.2024
  • Zuletzt aktualisiert am: 16.10.2024

Dem EuGH wurden nun mehrere Fragen zum Thema rechtsmissbräuchliche DS-GVO-Anfragen vorgelegt, u.a. vom Amtsgericht Arnsberg.

Zum Fall: Ein Mann meldete sich auf einer Internetseite zu einem Newsletter an und verlangte anschließend eine Auskunft nach Art.15 DS-GVO. Die Betreiberin kannte das Vorgehen des Mannes: Er meldet sich für Newsletter an, verlangt eine Datenauskunft und möchte so einen DS-GVO-Verstoß provozieren, um Schadensersatz zu fordern. Diese Praxis verfolgte er als Geschäftsmodell, wie die Betreiberin der Internetseite aus Blogs und Artikeln von Anwält:innen erfuhr. Daher verweigerte sie die Auskunft, woraufhin der Mann Schadensersatz in Höhe von 1.000 Euro forderte.

Die Betreiberin erhob Feststellungsklage, dass ein Schadensersatzanspruch nicht bestehe – die Anfragen kämen lediglich aus dem Motiv heraus, Datenschutz-Verstöße zu provozieren und Schadensersatz zu fordern und verwies dabei auf die Artikel und Blogbeiträge der Anwält:innen. Der Mann erwiderte, dass das Auskunftsrecht ja bedingungslos sei und daher das Motiv keine Rolle spiele. In einer Widerklage machte er weitere Entschädigungsforderungen geltend.

Das Amtsgericht setzte die Verhandlung zunächst aus und wandte sich mit mehreren Fragen zum Thema rechtsmissbräuchliche DS-GVO Anfragen an den EuGH. Dabei ging es in erster Linie um Art.12 DS-GVO, der es Datenverarbeitenden ermöglicht, die Auskunft zu verweigern, wenn die Anfrage „insbesondere im Fall von häufiger Wiederholung exzessiv[…]“ ist. Hier stelle sich die Frage nach der Auslegung: Kann ein Antrag als exzessiv gelten, wenn dieser nur einmalig ist, aber die anfragende Person rechtsmissbräuchliches Verhalten zeige?

Zudem müsse vom EuGH geklärt werden, ob für die Verweigerung der Datenauskunft öffentlich zugängliche Informationen, wie z. B. Blogs und Online-Artikel, herangezogen werden dürfen.

Zuletzt ging es auch um die Höhe des Schadensersatzes: Dürfen pauschal 1.000 Euro ersetzt werden oder geht es um den tatsächlich entstandenen Schaden und ob allein eine Verletzung des Auskunftsrechts einen Schaden begründen kann.

(Bild: photobyphotoboy – stock.adobe.com)

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