Mit einer neuen Verordnung will die EU-Kommission die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Datenschutzbehörden bei der Durchsetzung der DSGVO verbessern. Deswegen werden konkrete Verfahrensvorschriften für Behörden bei DSGVO Verstößen entwickelt, die Personen in gleich mehreren EU-Mitgliedstaaten betreffen.
In solchen Fällen soll die zuständige Datenschutzbehörde dazu verpflichtet werden, Behörden in anderen EU-Staaten eine Zusammenfassung der wichtigsten Fragen zur Untersuchung und dem Standpunkt der Behörde zu übermitteln. Das soll Abstimmungsprobleme und Meinungsverschiedenheiten vermeiden – und die Konsensfindung im Verfahren erleichtern.
Zudem enthält die Verordnung zur besseren Durchsetzung der DSGVO zahlreiche Vorschriften, mit denen Vorgaben zu u. a. Anhörungsrechten für Beschwerdeführer, Beteiligungsrechten der von der Untersuchung betroffenen Parteien und der Streitbeilegung harmonisiert werden sollen.
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