Der Streamingdienst Netflix wurde nach einem langen Streit nun zu einer Strafe von 4,75 Millionen Euro verurteilt. Ausgesprochen wurde die Strafe von der niederländischen Datenschutzbehörde Autoriteit Persoonsgegevens (AP).
Die Beschwerde, nach der die Strafe festgelegt wurde, hatte die Bürgerrechtsorganisation noyb eingelegt. Zentrales Thema: das Auskunftsrecht nach Art.15 DS-GVO.
Das Auskunftsrecht ist ein wichtiges Element im Datenschutz. Dieses Recht soll ermöglichen, dass Betroffene von Datenerhebung einen Einblick in die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten erhalten, um Korrekturen oder Löschung fordern zu können. Zudem haben Betroffene das Recht auf Aushändigung einer Datenkopie, also eine schriftliche Information, welche personenbezogene Daten wo enthalten sind. Verantwortliche der Datenerhebung müssen auch darüber Auskunft erteilen, woher sie die Daten nehmen, auf welche Art und Weise und wie lange diese verarbeitet werden und warum.
Noyb reichte insgesamt 8 Beschwerden gegen Streaming Anbieter ein, darunter Apple Music, Amazon, Spotify, YouTube und auch Netflix. Dabei hätten alle Anbieter das Auskunftsersuchen nicht entsprechend erfüllt.
Im Fall von Netflix wurden die Betroffenen nicht ausreichend in der Datenschutzerklärung informiert, was genau der Streaming-Dienst mit den erhobenen Daten macht. Außerdem wurden unzureichende Informationen nach den Auskunftsersuchen herausgegeben – so kommunizierte die AP in einer Pressemitteilung.
Laut noyb gehe die Begründung der Strafe zwar auf Probleme des Umgangs mit den Auskunftsersuchen ein, aber es mangele an Fokus auf Netflix’s Versäumnis überhaupt eine vollständige Datenkopie zur Verfügung zu stellen. So prüfe die Organisation nun, ob in der Entscheidung der AP alle Punkte der Beschwerde berücksichtigt wurden.
Netflix selbst hat bereits gegen die Entscheidung Einspruch erhoben. Im selben Fall steht allerdings noch eine Entscheidung der österreichischen Datenschutzbehörde aus.
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