Millionenstrafe für Vinted: 2,3 Millionen Euro Strafe muss die litauische Second-Hand-Plattform wegen Verstöße gegen die DS-GVO bezahlen. Auferlegt wurde diese Summe von der litauischen Datenschutzbehörde.
Nutzer:innen der Plattform hatten sich zahlreich bei der Datenschutzaufsicht beschwert. Grund war das Verfahren zur Datenlöschung. Wenn User:innen ihre Daten bei der Plattform löschen lassen wollten, wurden sie aufgefordert, spezifische Gründe für ihre Anfrage anzugeben. Taten die Betroffenen das nicht, dann wurde der Antrag auf Datenlöschung meist abgelehnt. Ein solches Verhalten ist laut der Datenschutzbehörde unzulässig und verstößt gegen die DS-GVO.
Zudem habe Vinted sogenanntes Shadowbanning betrieben: Nutzer:innen, die nach Auffassung von Vinted gegen die Verhaltensregeln verstoßen haben, seien, ohne vorab informiert zu werden, einfach ausgeschlossen worden. Und zwar in der Form, als dass sie zwar weiterhin Angebote einstellen konnten, diese aber von niemandem auf der Plattform gesehen wurden.
Vinted gab bereits an, das Urteil nicht anzuerkennen und dagegen in Berufung zu gehen. Sowohl die Gründe als auch die Höhe der Strafen stören das litauische Unternehmen. Vinted nehme den Datenschutz und die DS-GVO sehr ernst und das Urteil habe keinerlei rechtliche Grundlage und kreiere, so das Unternehmen, „einen neuen Präzedenzfall, der über den aktuellen Wortlaut des Gesetzes und die bewährte Praxis der Branche hinausgeht“.
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