Das Business-Netzwerk LinkedIn wird verklagt, und zwar wegen der Weitergabe privater Nachrichten zu Zwecken des KI-Trainings.
Eingereicht wurde die Klage von Premium-Nutzer:innen des Netzwerks beim Bundesgericht im kalifornischen San José. Der konkrete Vorwurf: LinkedIn habe private Nachrichten, die über InMail versandt wurden, ohne Zustimmung der User:innen an Dritte weitergegeben, um generative KI zu trainieren. Dies sei ein schwerer Datenschutz-Verstoß.
Die Kläger:innen fordern Schadensersatz einerseits wegen Vertragsbruches und Verstoßes gegen das kalifornische Recht sowie für Verstöße gegen amerikanische Gesetze über gespeicherte Kommunikation.
Im August 2024 führte LinkedIn neue Datenschutzeinstellungen ein, durch die Nutzer:innen aktivieren bzw. deaktivieren können, ob persönliche Daten weitergegeben werden können. Einen Monat später änderte LinkedIn noch einmal die Datenschutzbestimmungen, um die Datennutzung zur KI-Weitergabe zu ermöglichen. In den zur Änderung dazugehörigen FAQs wird ausgeführt, dass der Widerspruch keinen Einfluss „auf das Training hat, das bereits stattgefunden hat.“
Aus Sicht der Kläger:innen sei dies ein Hinweis, dass sich LinkedIn durchaus bewusst war, dass die derartige Nutzung die Privatsphäre der Kund:innen verletze und auch gegen das selbstauferlegte Versprechen verstoße, die persönlichen Userdaten nur zur Optimierung der Plattform zu nutzen.
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