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Kritik an der DSGVO: Nur zwei Drittel aller Unternehmen haben Verordnung umgesetzt

Laut einer Studie des Digital-Branchenverbandes Bitkom haben nur knapp zwei Drittel aller deutschen Unternehmen die Datenschutz-Grundverordnung vollständig oder größtenteils umgesetzt. Für die Unternehmen ist der EU-Datenschutz nicht praxisnah und schwierig in der Umsetzung.

  • advomare
  • 24.10.2023
  • Zuletzt aktualisiert am: 27.11.2023

Die DSGVO schneidet bei deutschen Unternehmen nicht gut ab. In einer Studie des Branchenverbandes Bitkom gaben nur rund zwei Drittel (65 %) der 302 befragten Unternehmen an, die Datenschutz-Grundverordnung vollständig oder größtenteils umgesetzt zu haben. Von den Befragten wurde Kritik an der DSGVO insbesondere an der Umsetzbarkeit laut.

In einer repräsentativen Umfrage von Bitkom wurden 302 Unternehmen ab 20 Beschäftigten zum Thema Datenschutz und DSGVO befragt. Zielpersonen waren Geschäftsführende, Vorstände, Justiziare, Datenschutzbeauftragte, Leitungen von Rechtsabteilungen oder Compliance-Beauftragte. 

Hauptkritikpunkte waren einerseits die Umsetzbarkeit und die Tatsache, dass die DSGVO Prozesse komplizierter mache und neue Entwicklungen behindere. So gaben die Unternehmen an, dass es schwierig sei, den aktuellen Entwicklungen zu folgen und Mitarbeitende darüber ausreichend aufzuklären. Die Umsetzung könne nie vollständig abgeschlossen sein, denn neue digitale Tools starten immer wieder neue Prüfungen. Die Unternehmen sehen den Datenschutz als Innovationsbremse, er behindere z. B. den Aufbau von Datenpools, Prozessoptimierungen in der Kundenbetreuung oder die Digitalisierung von Geschäftsprozessen.

Weiter ging aus der Studie hervor, dass fast alle Unternehmen abhängig von Datentransfers in  Länder außerhalb der EU sind – allen voran an die USA (64 %). Der EuGH hat in zwei Entscheidungen die Datenübermittlung an die USA für ungültig erklärt, weshalb auch diese Transfers auf wackeligen Beinen stehen.

Der Wunsch nach Handeln der Politik wächst bei den Befragten. So wurde bei der Umfrage u. a. die Forderung nach der Zusammenführung aller Sonder- und Spezialvorschriften sowie nach einer vereinheitlichten Auslegung der Gesetze innerhalb der EU laut.

Neben der Kritik, wurden dennoch bei der Befragung positive Aspekte der Datenschutzverordnung bestätigt: So habe die Datenschutz-Grundverordnung das Vertrauen in digitale Prozesse gestärkt und setze weltweit Maßstäbe für den Umgang mit personenbezogenen Daten. In den Unternehmen selbst habe sich die Datensicherheit ebenfalls stark verbessert.

(Bild: Mongta Studio – stock.adobe.com)

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