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Kein Schadensersatz wegen einer verspäteten Datenauskunft

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Ein „schlechtes Gefühl“ wegen einer verspäteten Datenauskunft reicht nicht aus, um Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO zu erhalten. Wer Ansprüche geltend macht, muss konkreten Schaden oder Missbrauch belegen – reine Vermutungen reichen nicht.

  • advomare
  • 28.05.2025
  • Zuletzt aktualisiert am: 28.05.2025

Ein schlechtes oder „negatives“ Gefühl wegen einer verspäteten Datenauskunft begründet keinen Schadensersatz – so lautet eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus Februar 2025.

Zum Fall: Ein Arbeitnehmer verlangte sechs Jahre nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses eine Auskunft von seiner ehemaligen Arbeitgeberin über die gespeicherten personenbezogenen Daten. Die Arbeitgeberin ließ die gesetzte Frist verstreichen und reagierte erst nach einer weiteren Aufforderung auf das Auskunftsgesuch. Für diese Verspätung forderte der Mann Schadensersatz, da er befürchtete, dass mit seinen Daten nach eigenen Worten „Schindluder“ getrieben wurde.

Während das ArbG dem Kläger noch 10.000 Euro Schadensersatz zusprach, wies das LAG in der nächsten Instanz die Klage ab. Auch das BAG vertrat die Ansicht, dass allein die verspätete Erteilung der Auskunft keinen immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO begründe.

Nicht nur forderten die Richter:innen des BAG die Darlegung und den Beweis der verzögerten Datenauskunft, sondern sie verlangten auch die Darlegung und den Beweis des erlittenen Schadens. Nur ein schlechtes Gefühl reiche nicht aus und der Kläger habe keinen rechtswidrigen Datenabfluss oder Datenmissbrauch beklagt. Auch eine konkrete Gefahr eines solchen konnte er nicht darlegen. Seine Daten seien in den vergangenen sechs Jahren nicht missbraucht worden.

Das BAG betonte: Würde für einen Schadensersatzanspruch allein die abstrakten Sorgen ausreichen, dass ein Schaden entstanden sein könnte, würde das Tatbestandsmerkmal Schaden entfallen. Denn auf einen Verstoß entstehe nach Ansicht des Gerichts ja automatisch eine Sorge, aber einem Verstoß folge ja aber nicht automatisch immer ein Schaden.

(Bild: Vittaya_25 – stock.adobe.com)

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