Laut Europäischem Gerichtshof (C-460/20) müssen Suchmaschinen wie Google diejenigen Suchergebnisse löschen, die nachweislich falsch sind – und das auch ohne Gerichtsurteil. Betroffene müssten sich zudem nicht an den wenden, der diese Falschinformationen ins Netz gestellt hat, sondern dürfen die Suchmaschine gleich direkt zur Löschung auffordern.
Anlass für die Entscheidung war die BGH-Klage eines Paares aus der Finanzdienstleistungsbranche gegen eine US-amerikanische Internetseite, die angeblich gezielt negative Berichte veröffentlichen würde, um die Betroffenen in Misskredit zu bringen und später zu erpressen. Google weigerte sich, die betreffenden Suchergebnisse zu löschen – man könne nicht beurteilen, ob die Vorwürfe wahr seien.
Zwar betonte der EuGH, dass es kein Recht auf Löschung von personenbezogenen Daten gibt, die erforderlich sind, damit Menschen ihr Recht auf freie Information und Meinungsäußerung ausüben können. Dies gelte allerdings nicht für falsche Inhalte.
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