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EuGH zum Schadensersatz nach einem DSGVO Verstoß

Laut Europäischem Gerichtshof ist für einen Schadensersatzanspruch nach einem DSGVO-Verstoß ein immaterieller Schaden sowie ein Kausalzusammenhang zwischen Verstoß und Schaden notwendig.

  • advomare
  • 04.05.2023
  • Zuletzt aktualisiert am: 28.11.2023

Laut Europäischem Gerichtshof (C-300/21) entsteht nicht automatisch ein Anspruch auf Schadensersatz nach einem DSGVO Verstoß. Dafür sei neben diesem auch ein immaterieller Schaden sowie ein Kausalzusammenhang zwischen Verstoß und Schaden notwendig.

Außerdem sei ein Schadensersatz nach einem DSGVO Verstoß nicht nur auf erhebliche immaterielle Schäden beschränkt, weil dies im Widerspruch zum weiten Verständnis des Schadensbegriffes stünde. Zudem könnte durch eine Erheblichkeitsschwelle auch die Kohärenz der DSGVO beeinträchtigt werden, weil diese von den angerufenen Gerichten unterschiedlich beurteilt werden könnte.

Hintergrund der EuGH-Entscheidung war die Klage eines Österreichers, welcher der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch die Österreichische Post nicht zugestimmt hatte und sich durch deren Sammlung von Informationen über die politischen Affinitäten der österreichischen Bevölkerungen in seinen Rechten verletzt gesehen hatte. 

Weil die Zuschreibung einer besonderen Affinität zu einer bestimmten Partei zu einer Bloßstellung und einem Vertrauensverlust geführt habe, forderte er für den ihm entstandenen immateriellen Schaden einen Ersatz in Höhe von 1.000 €. Der mit der Revision befasste Oberste Gerichtshof bat den EuGH um Klärung.

(Bild: WrightStudio – stock.adobe.com)

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