Wie die EU-Kommission mitgeteilt hat, ist ein neues Datenschutz-Abkommen mit den USA in Kraft getreten. Die Vereinigten Staaten würden demnach durch verbindliche Garantien einen angemessenen Schutz von personenbezogenen Daten sicherstellen, die aus der EU an US-Unternehmen übermittelt werden. Ab sofort sei US-Geheimdiensten der Zugriff auf diese Daten nur noch erlaubt, wenn es notwendig und verhältnismäßig sei.
Notwendig wurde diese Neuregelung des Datenschutzes, weil der Gerichtshof der Europäischen Union die Vorgänger-Regelungen “Safe Harbor” (2015) und “Privacy Shield” (2020) u. a. aufgrund der weitreichenden Zugriffsmöglichkeiten von US-Geheimdiensten auf personenbezogene Daten von Europäern gekippt hatte. In beiden Fällen hatte der österreichische Jurist Max Schrems geklagt – er hat laut Tagesschau bereits eine weitere Klage angekündigt.
Künftig dürfen US-Geheimdienste auf personenbezogene Daten nur dann zugreifen, wenn es notwendig und verhältnismäßig sei. Darüber hinaus solle ein Gericht zur datenschutzrechtlichen Überprüfung eingerichtet und der Rechtsrahmen regelmäßig überprüft werden.
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