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Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA): Verbot der Datenverarbeitung für Meta

Europäischer Datenschutzausschuss: Gegenüber Meta wurde im Dezember vom EDSA ein Verbot für die Verarbeitung personenbezogener Daten für verhaltensbasierte Werbung ausgesprochen.

  • advomare
  • 12.01.2024
  • Zuletzt aktualisiert am: 12.01.2024

Social-Media-Riese Meta und der europäische Datenschutz stoßen seit Inkrafttreten der DSGVO 2018 häufig aneinander. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) gab im Dezember seine Entscheidung bekannt, dass Meta EU-weit die Verarbeitung personenbezogener Daten für verhaltensbasierte Werbung verboten ist.

Der Ausschuss folgte damit einem Antrag der norwegischen Datenschutzbehörde. Diese hatte bereits ein Verbot ausgesprochen, welches bisher aber nur temporär und ausschließlich auf nationaler Ebene galt.

Schon im Januar 2023 gab der irische Datenschutzbeauftragte bekannt, dass (auf Grundlage einer weiteren Entscheidung des EDSA) Meta die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten für verhaltensbasierte Werbung fehle. Als Antwort darauf führte der Konzern eine Bezahlvariante ein: Die Nutzer:innen zahlen entweder in einem Abo-Modell für eine werbefreie Nutzung der Plattformen Metas oder stimmen der Verarbeitung ihrer Daten zu. Gegen dieses Vorgehen legten Verbraucherschützer:innen bereits Beschwerde ein.

Anu Talus, Vorsitzende des EDSA, gab gegenüber verschiedenen Medien bekannt, dass „die verbindlichen Entscheidungen des Europäischen Datenschutzausschusses klargestellt haben, dass ein Vertrag keine geeignete Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Meta für verhaltensbasierte Werbung ist.“

Der Ausschuss betonte zudem die Dringlichkeit für endgültige Maßnahmen. Verbote auf nationaler Ebene reichen nicht mehr aus, um Nutzer:innen vor möglichen Schäden zu schützen.

(Bild: Patiya – stock.adobe.com)

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