Die Datenschutzorganisation noyb hat eine Datenschutzbeschwerde gegen OpenAI, Betreiber des KI Chatbots ChatGPT, bei der österreichischen Aufsichtsbehörde eingereicht. Die Forderung: Sprachmodelle, die bei ChatGPT zum Einsatz kommen, sollen geprüft, OpenAI zur DS-GVO-konformen Datenverarbeitung gebracht sowie ein Bußgeld gegen das Unternehmen ausgesprochen werden.
Nach noybs Recherchen und einigen Berichten erfinden Chatbots Informationen, insofern Ihnen die nötigen Daten dazu fehlen. So sei das Geburtsdatum des Beschwerdeführers bei noyb – eine Person des öffentlichen Lebens – von ChatGPT mehrfach falsch angegeben worden, anstatt Nutzer:innen zu informieren, dass die entsprechenden Daten nicht vorhanden seien.
Laut noyb bearbeitet OpenAI außerdem Anträge auf Löschung und Berichtigung nicht – eine Korrektur fehlerhafter Daten sei laut OpenAI nicht möglich. Zwar ist es möglich, Daten bei bestimmten Anfragen blockieren (z. B. einen Namen), aber nicht ohne den Chatbot daran zu hindern, alle Informationen über die betroffene Person zu filtern. Laut Art. 16 DS-GVO stehe einem aber die Korrektur fehlerhafter Daten zu.
Das Unternehmen sei laut noyb außerdem auch dem Auskunftsersuchen nach Art.15 DS-GVO nicht nachgekommen.
Schon seit längerem versuchen Behörden das Voranschreiten der Künstlichen Intelligenz auch datenschutzkonform zu gestalten und dort die EU-Datenschutzbestimmungen durchzusetzen. So hat die italienische Datenschutzbehörde sich mit den Ungenauigkeiten des Chatbots auseinandergesetzt und 2023 auch eine vorübergehende Einschränkung der Verarbeitung angeordnet. Bei der EDSA – der europäischen Datenschutzbehörde – gibt es auch eine Taskforce, um die verschiedenen nationalen Bestrebungen bezüglich KI und Datenschutz zu koordinieren.