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Datenschutz und KI: Beschwerde von noyb gegen OpenAI, Meta & X

Die Datenschutzorganisation noyb hat Beschwerden gegen große Plattformen wie OpenAI, Meta und X eingereicht, um Datenschutzverstöße im Zusammenhang mit der Nutzung von KI-Systemen aufzudecken und zu verfolgen. Diese Organisationen sind wichtig, da sie die Einhaltung der Betroffenenrechte gemäß DS-GVO sicherstellen und durch ihre Arbeit die digitale Privatsphäre der Nutzer schützen.

  • advomare
  • 25.10.2024
  • Zuletzt aktualisiert am: 25.10.2024

Datenschutz und KI: Mit der immer rasanteren Entwicklung der Künstlichen Intelligenz treten auch immer mehr Fragen und Probleme im Zusammenhang mit dem Datenschutz auf. Die Datenschutzorganisation noyb hat im Laufe der letzten Monate gegen große Plattformen und deren Nutzung von KI-Systemen Beschwerde eingelegt. Denn im Alltag wird KI immer präsenter. Viele Nutzer:innen fragen mittlerweile eher ChatGPT als Google auf der Suche nach neuen Infos. Und manchmal ist der Gebrauch von KI auf Plattformen für User:innen nicht sichtbar.

Doch dieser Fortschritt ruft auch Datenschützer auf den Plan, wie die Datenschutzorganisation noyb. Diese hat in den letzten Monaten gegen die Plattformen OpenAI, Meta und X (ehemals Twitter) Beschwerden wegen deren Nutzung von KI-Systemen eingereicht.

Die Beschwerde gegen OpenAI wurde eingereicht, da ChatGPT falsche Informationen  erfinde und verbreite und seitens OpenAI keine Möglichkeit eingeräumt wird, diese fehlerhaften Daten löschen zu lassen.

Gegen Meta reichte noyb Beschwerden bei gleich 11 Datenschutzbehörden ein. Das Thema: Der Missbrauch personenbezogener Daten durch KI. Meta habe sich mit einer Anpassung der Datenschutzerklärung Rechte eingeräumt, Posts, Bilder und Daten der User:innen aus dem Tracking für das Training für KI-Technologie zu nutzen. Zudem sei das Opt-Out-Verfahren in Bezug auf diese Nutzung „trügerisch und kompliziert“ und nur so können Nutzer:innen der Verwendung widersprechen. Tatsächlich erreichte noyb mit dieser Beschwerde schnell, dass Meta die Nutzung der Daten einstellte, zumindest für EU-Bürger:innen.

Gegen X ging noyb dann im August 2024 vor. Die Beschwerde wurde bei 9 Behörden eingereicht. Die Plattform hatte ohne Vorankündigung und Einwilligung der Betroffenen damit angefangen, persönliche Daten von über 60 Millionen Nutzer:innen unrechtmäßig zu nutzen, um die eigenen KIs zu trainieren. noyb beantragte eine umfassende Untersuchung, um sicherzustellen, dass alle datenschutzrechtlichen Probleme hier gelöst werden, da die Verarbeitung ja bereits begonnen hatte.


Warum sind Datenschutzorganisationen wie noyb so wichtig?

Als Betroffene von Datenerhebung hat man gewisse Rechte, so ist es in der DS-GVO festgelegt. Beispiele für die Betroffenenrechte sind das Auskunftsrecht, das Recht auf Berichtigung und auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung oder auch ein Recht auf Vergessenwerden. Werden diese Rechte verletzt, hat man als betroffene Person auch das Recht auf Beschwerde. Diese kann man dann bei der zuständigen Datenschutzbehörde einreichen. Wichtige Ressourcen, um herauszufinden, an welche Stelle man sich als betroffene Person wenden muss, findet man zum Beispiel bei der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Organisationen wie noyb sind daher für die Durchsetzung von Betroffenenrechten enorm wichtig, da sie Datenschutz-Verstöße aufdecken und verfolgen. Dabei verfolgt noyb nicht nur private Datenschutz-Klagen, sondern erreicht auch durch medienwirksame Initiativen eine Sicherstellung der digitalen Rechte ganz ohne Gerichtsverfahren. Die Organisation arbeitet dafür mit bestehenden anderen Organisationen zusammen und nutzt vorhandene Ressourcen, um mehr zu erreichen.

(Bild: chiew – stock.adobe.com)

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