Am 22.02.2023 hatte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz das Bundespresseamt (BPA) aufgefordert, die Facebook Fanpage der Bundesregierung einzustellen – gegen diesen Bescheid hat das BPA nun Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Damit darf es die Fanpage der Bundesregierung vorerst weiter betreiben.
Anders als der Bundesdatenschutzbeauftragte, für den der Betrieb der Fanpage nicht datenschutzkonform möglich ist, sieht die Bundesregierung in ihrem Facebook Auftritt einen “wichtigen Bestandteil unserer Öffentlichkeitsarbeit, an dem wir zunächst einmal festhalten wollen.”
Außerdem könne eine gerichtliche Überprüfung Rechtsklarheit für den Betrieb von Facebook Seiten schaffen und komplexe Sach- und Rechtsfragen zum europäischen Datenschutzrecht schaffen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, “dass allein Facebook für seine Datenverarbeitung datenschutzrechtlich verantwortlich ist und insoweit datenschutzrechtliche Fragen allein im Verhältnis zu Facebook zu klären sind.”
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