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Bundespresseamt muss Facebook Fanpage der Bundesregierung einstellen

Das Bundespresseamt muss die Facebook Fanpage der Bundesregierung laut dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz innerhalb von 4 Wochen einstellen.

  • advomare
  • 22.02.2023
  • Zuletzt aktualisiert am: 19.04.2023

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat das Bundespresseamt (BPA) aufgefordert, die Facebook Fanpage der Bundesregierung innerhalb von 4 Wochen einzustellen. Als Begründung gab er an, dass der Betrieb der Fanpage nicht datenschutzkonform möglich sei. 

Bereits im Juni 2022 hat der Datenschützer das BPA zu einer Stellungnahme zur Fanpage der Bundesregierung aufgefordert, nachdem er bereits alle Bundesbehörden angewiesen hatte, ihre Fanpages einzustellen. Im folgenden Verfahren habe das BPA nicht nachweisen können, dass die Grundsätze des Datenschutzrechts eingehalten werden und eine wirksame Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung besteht.

Gegen den Bescheid hat das BPA nun Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Damit darf es die Fanpage der Bundesregierung vorerst weiter betreiben.

(Bild: JFL Photography – stock.adobe.com)

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