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Google Bewertungen manipuliert: Wefox geht Untreue Verdacht nach!

Wefox steht wegen mutmaßlicher Manipulation seiner Google-Bewertungen unter Beschuss. Die über 1,8 Millionen Euro teure Initiative, geleitet von der Tochterfirma beratungswerk24 AG, zieht interne Untersuchungen und rechtliche Schritte nach sich.

  • advomare
  • 16.02.2024
  • Zuletzt aktualisiert am: 16.02.2024

Das Insurtech Unternehmen Wefox soll zwischen 2021 und 2023 seine Google Bewertungen manipuliert haben. Dies geht aus Berichten des Fachmagazins procontra sowie dem manager magazin hervor, denen interne Dokumente vorliegen sollen.

Stand 2021 hatte das Unternehmen beim Google Maps-Eintrag „Wefox Group Headquarters“ circa 100 Bewertungen mit einem Durchschnitt von 2,5 Sternen – kein guter Schnitt. Als größtes Manko meldeten die Rezensent:innen den mangelhaften Kundenservice der Firma, die laut eigenem Claim „Versicherungen für alle 10x besser machen wollte als der Status“. 

Intern wurde daher wohl beschlossen, die Bewertungen besser zu managen – die Verantwortung für diese Initiative legte man in eine Tochterfirma, beratungswerk24 AG, die 2020 von Wefox gekauft wurde. Laut Angaben der Geschäftsführer von Wefox oblag beratungswerk24 AG die alleinige Verantwortung für Verbesserung von Bewertungen. Die Wefox-Geschäftsführung bestreitet, Kenntnis von der Art der Umsetzung gehabt zu haben.

Nach den Recherchen von procontra soll es u.a. Teil der Initiative gewesen sein, Kund:innen einer weiteren Wefox-Tochter – 123versichert.de GmbH – zu kontaktieren und zu einer Rezension zum Eintrag „Wefox Group Headquarters“ aufzufordern. 

Zu diesem Zwecke wurden ein Callcenter sowie die Social Media Chain GmbH eingesetzt. Diese sollten die Kund:innen zu einer guten Bewertung motivieren und in manchen Fällen die positiven Rezensionen sogar vorformuliert haben. Als Anreiz wurden auch in einigen Fällen Amazon-Gutscheine für die potenziellen Rezensent:innen in Aussicht gestellt. Dies bestätigten mehrere ehemalige Kund:innen gegenüber procontra.

Kunden zu kontaktieren, um diese nach Bewertungen zu fragen und hierbei als Belohnung Gutscheine anzubieten, ist aus mehreren Gründen wettbewerbswidrig. Zum einen ist ein solches Kontaktieren von Kunden bereits als Werbung einzustufen und stellt damit eine unzumutbare Belästigung i.S.d. § 7 UWG dar (vgl. BGH Urteil vom 10.06.2018 Az. VI ZR 225/17). Zum anderen ist das „Erkaufen“ von Bewertungen z.B. durch das Anbieten eines Gutscheins als irreführende geschäftliche Handlung gem. § 5 UWG und damit als wettbewerbswidrig einzustufen, wenn in den Bewertungen nicht klargestellt wird, dass für diese Bewertung eine Gegenleistung erbracht wurde (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 10.09.2013 – 4 U 48/13 und LG Hildesheim, Urteil vom 28.12.2021, Az.: 11 O 12/21).

Rechtsanwalt Martin Jedwillat

Die Methoden schienen ihre Früchte zu tragen: Die Anzahl der Bewertungen stieg stark an und auch der Durchschnitt hob sich signifikant. Nicht zuletzt auch, weil das Unternehmen sich bemühte, mit Hilfe von Anwälten ungerechtfertigte oder unwahre Google Bewertungen zu löschen bzw. die Möglichkeit der Löschung prüfen zu lassen – ein legitimer Weg, um die Online-Reputation zu verbessern.

Mit den oben genannten Methoden sind laut den Dokumenten, die den Magazinen vorliegen, weit über 1.000 Bewertungen zustande gekommen, sodass in 2022 der Google Business Eintrag „Wefox Group Headquarters“ knapp 1.500 Rezensionen hatte, von denen die meisten Ende 2023 verschwunden waren. 

Rund 1,8 Millionen Euro sollen für die Bewertungen ausgegeben worden sein. Die Wefox Group erstattete Strafanzeige und leitete interne Untersuchungen ein, u.a. wegen Veruntreuung von Millionenbeträgen, auch die ehemaligen Vorstände der beratungswerk24 AG seien Ende 2023 ausgeschieden. Von den Aktivitäten der beratungswerk24 AG zur Aufbesserung der Bewertung distanzieren sich die Geschäftsführer von Wefox klar.

Nach aktuellem Stand ist der Google Maps Eintrag „Wefox Group Headquarters“ gelöscht.

(Bild: AkuAku – stock.adobe.com)

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