Für einen SS-Vergleich auf seiner öffentlichen Facebook Seite hat das Oberlandesgericht Hamm (4 ORs 46/23) einen Corona-Leugner rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt. Dieser hatte im November 2020 eine Foto-Montage geteilt, auf dem ein Bild des Pressesprechers der Hamburger Polizei neben dem des SS-Obersturmführers Werner Ostendorff zu sehen war.
Auf der Montage zu erkennen waren ebenfalls das SS-Abzeichen und der Totenkopf – also verbotene verfassungsfeindliche Kennzeichen. Laut dem OLG Hamm habe das Landgericht Paderborn diesen Sachverhalt in 1. Instanz nicht berücksichtigt. Mit dem Verbot solle das Wiederbeleben solcher Symbole in der Öffentlichkeit verhindert werden.
Daneben relativiere der SS-Vergleich die nationalsozialistischen Verbrechen und sei kein Beitrag zur Meinungsbildung gewesen. Zudem sei kein direkter Zusammenhang zwischen dem Facebook Post und den Entscheidungen bei der Corona-Politik gegeben gewesen.
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