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„Dämliches Stück Hirn-Vakuum“: Politikerin muss Schmähkritik nicht hinnehmen

Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied Ende November 2023, dass die Bezeichnung „Dämliches Stück Hirn-Vakuum“ gegenüber der Politikerin Sawsan Chebli als Schmähkritik einzustufen ist, und sie muss diese nicht hinnehmen.

  • advomare
  • 19.12.2023
  • Zuletzt aktualisiert am: 24.01.2024

Ende November entschied das OLG Stuttgart, dass die Politikerin Sawsan Chebli die Bezeichnung als „dämliches Stück Hirn-Vakuum“ nicht hinnehmen muss und stufte diese Bezeichnung als Schmähkritik ein.

Hintergrund ist eine Klage Cheblis gegen einen Facebook-User. Die SPD-Politikerin kommentierte 2020 auf X (ehem. Twitter) eine Sendung Dieter Nuhrs im Ersten, was wiederum von einem CDU-Politiker auf Facebook aufgegriffen wurde. Der Nutzer kommentierte den Beitrag mit den Worten: „Selten so ein dämliches Stück Hirn-Vakuum in der Politik gesehen wie Sawsan Chebli. Soll einfach abtauchen und die Sozialschulden ihrer Familie begleichen.“ Darauf folgten eine Abmahnung und letztlich die Klage mit Forderung auf Unterlassung und Schmerzensgeld.

Der Beklagte bestritt, den Kommentar verfasst zu haben, berief sich aber gleichzeitig darauf, im Recht zu sein, wenn er auf diese Art und Weise auf Cheblis ersten Post reagiere.

Das LG Heilbronn wies die Klage zunächst ab. Der Grund: Der Kommentar sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Die Aussage sei eine Einordnung, die in der Öffentlichkeit für Diskussion sorge.

Das OLG Stuttgart hob diese Entscheidung Ende November 2023 auf (4 U 58/23). Laut dem Stuttgarter Gericht stünden bei seinen Aussagen nicht der eigentliche Sachverhalt im Vordergrund (Cheblis Kommentar zur Nuhr-Sendung), sondern es ginge lediglich um die Herabwürdigung der Berliner Politikerin. Der Inhalt des Kommentars stünde zwar im Zusammenhang mit dem Post des CDU-Politikers, wäre aber inhaltlich gänzlich von der Sache gelöst.

Daher handele es sich hier um Schmähkritik. Ganz besonders die Bezeichnung „Stück“ würde ihr „jede persönliche Würde“ nehmen.

Auch Cheblis vorheriges Verhalten – der von ihr angeschlagene scharfe Ton – rechtfertigte diese Aussage nicht, ebenso müsse sie nicht aufgrund ihrer Position als Politikerin solche Bezeichnungen hinnehmen.

Auch mit dem zweiten Teil des Kommentars – Chebli solle „einfach abtauchen und die Sozialschulden ihrer Familie begleichen“ – befasste sich das Gericht. Diese Aussage sei ein Werturteil, gedacht zur Herabwürdigung von Immigrant:innen und müsse ebenfalls nicht akzeptiert werden.

Die Schadensersatzforderung Cheblis blieb allerdings ohne Erfolg.

(Bild: terovesalainen – stock.adobe.com)

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