Ziehen Facebook-Nutzer:innen nach einer Kontosperre vor Gericht und die Blockade wird vor einer Entscheidung des Gerichts aufgehoben, so muss Meta die Kosten für den Prozess tragen, so die Entscheidung des OLG Schleswig (10 W 15/23).
Eine Nutzerin der Social Media Plattform Facebook erhielt eine Kontosperre und konnte über die gängigen Wege keine Aufhebung erwirken. Auch auf anwaltliche Schreiben reagierte der Konzern nicht. So beantragte die Nutzerin eine Eilentscheidung beim Landgericht Lübeck.
In der Zwischenzeit hob Facebook die Sperrung auf. Die dennoch entstandenen Kosten wollte der Plattformanbieter aber nicht tragen und beruhte sich darauf, dass das Nutzerkonto nie gelöscht werden sollte.
Das OLG Schleswig allerdings wies dies ab. Die Nutzerin hatte berechtigte Sorge, dass ihr Account und die damit verbundenen Daten endgültig gelöscht werden könnten, da der Prozess zur Sperrung und Löschung eines Kontos für User:innen intransparent sei und legte Facebook die Zahlung der entstandenen Kosten auf.
Facebook bzw. Meta ist sehr empfindlich, wenn es um Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen der Plattform geht. So kann es sein, dass Nutzer:innen auch aufgrund eines Fehlers seitens Meta eine Accountsperre erhalten. Diese könne bis zu 30 Tage andauern.
Für Betroffene gibt es die Möglichkeit, über ein Einspruchsformular die Aufhebung der Blockade zu erreichen. Sollte der Konzern darauf nicht reagieren, gibt es immer noch die Möglichkeit, über einen Rechtsanwalt die Blockade mittels einer einstweiligen Verfügung aufheben zu lassen – dies geht allerdings nur innerhalb eines Monats ab der Blockierung. Danach ist nur noch der Klageweg offen.
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