Laut dem Landgericht Hannover (13 O 173/22) stellt die Kontonutzung keine automatische Zustimmung des Bankkunden zu neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dar. Das Gericht folgte damit einem Antrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) und untersagte der Sparda-Bank Hannover mit einer einstweiligen Verfügung dieses Vorgehen bei der Zustimmung zu ihren Vertragsänderungen.
Die Sparda-Bank Hannover forderte ihre Kunden im Mai und Juli 2022 schriftlich zur Zustimmung zu ihren neuen AGB auf. In einem weiteren Schreiben im September teilte die Bank mit, ab sofort auch die Nutzung des Bankkontos (u. a. Überweisungen, Abhebungen und bargeldlose Zahlungen) als Zustimmung zu den Vertragsbedingungen zu werten.
Das Gericht sah in diesem Vorgehen neben einem Wettbewerbsverstoß auch eine Missachtung des Urteils des Bundesgerichtshofs zu unzulässigen AGB-Klauseln. Es verstoße gegen vertragsrechtliche Prinzipien und benachteilige den Verbraucher unangemessen. Der vzbv kündigte an, Geldinstitute mit einem ähnlichen Vorgehen zu beobachten und sich rechtliche Schritte vorzubehalten.
(Bild: eccolo – stock.adobe.com)