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Streit um Amazon-Prime-AGB

Das LG Düsseldorf hat eine Klausel in den Amazon-Prime-AGB für unzulässig erklärt, die Preiserhöhungen ohne Zustimmung der Kund:innen erlaubt hätte, nachdem Verbraucherschützer:innen dagegen geklagt hatten. Allerdings ging das Gericht nicht auf alle Forderungen ein. Amazon will weiterhin gegen das Urteil vorgehen.

  • advomare
  • 19.02.2025
  • Zuletzt aktualisiert am: 19.02.2025

Der Streit um die Preiserhöhung in den Amazon-Prime-AGB dauert an, trotz einer Entscheidung des LG Düsseldorf gegen Amazon.

Das Streitthema: Eine Klausel in den Amazon-Prime-AGB, mit der sich Amazon eine Preiserhöhung ohne Zustimmung der Kund:innen vorbehalten wollte. Dagegen ging die Verbraucherzentrale NRW vor.

Im September 2022 erhöhte Amazon die Kosten für deutsche Prime-Mitglieder. Mit einer Sammelklage wollen Verbraucherschützer:innen dagegen vorgehen. Das LG Düsseldorf sprach ihnen jetzt Recht zu.

In den AGB ist die betreffende Klausel folgendermaßen formuliert: „Wir sind berechtigt, die Mitgliedsgebühr nach billigem Ermessen und sachdienlich gerechtfertigten sowie objektiven Kriterien anzupassen“. Zu diesen „objektiven Kriterien“ sollen nach der Klausel zum Beispiel Inflation oder Steuererhöhungen zählen.

Mit seiner Entscheidung ging das Gericht aber nicht auf alle Forderungen der Verbraucherzentrale ein. Diese wollte mehr: So sollte Amazon dazu verpflichtet werden, Kund:innen per Mail über die Preiserhöhung informieren und um Zustimmung zur Preiserhöhung bitten zu müssen – dies lehnte das LG ab.

Amazon will außerdem weiter gegen das Urteil vorgehen. Nach deren Auffassung wurden die User:innen transparent und unter Einhaltung geltenden Rechts über die Preiserhöhung informiert. Zudem können Kund:innen ihr Abonnement jederzeit kündigen und seien hinreichend informiert worden. Daher will Amazon das Urteil des Landgerichts nun prüfen und hat ein weiteres Vorgehen angekündigt.


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(Bild: eccolo – stock.adobe.com)

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