Vorsicht vor Schreiben von der DMVS, Deutsche Markenschutzverlängerung UG, die 1.300 Euro für eine Markenschutzverlängerung verlangen. Die Verlängerung des Markenschutzes beim DPMA – der offiziellen Behörde für Markenschutz – kostet nämlich lediglich 750 Euro (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen), die restlichen 550 Euro haben keinen weiteren Mehrwert und landen einfach in der Tasche der DMVS.
Die Deutsche Markenschutzverlängerung UG versendet solche Schreiben aktuell vermehrt. Empfänger:innen werden darin aufgefordert, ihre Marken für weitere zehn Jahre zu verlängern, und zwar für die Summe von 1.300 Euro. Das Schreiben macht einen sehr offiziellen Eindruck, erinnert an Behördenpost. Im Briefkopf ist ein farbiger Adler zu sehen und das Schreiben beinhaltet Name und Anschrift der Markeninhaber:innen. Aber es handelt sich dabei nicht um ein Schreiben des DPMA, sondern um ein privates Unternehmen, welches mit dieser Dienstleistung viel Geld verdient.
Der offizielle Ablauf der Markenschutzverlängerung ist nämlich so: 6 Monate vor dem Auslaufen des 10-Jährigen Markenschutzes meldet sich das DPMA bei den Markeninhaber:innen und erinnert daran, dass die Marke ausläuft und der Schutz verlängert werden muss. Diese Erinnerung ist gebührenfrei und enthält auch keine Zahlungsaufforderung oder Rechnung. Die Verlängerung kann auch elektronisch beantragt werden.
Mit dem Schreiben der DMVS erhalten die Empfänger:innen ein Formular, mit dem man eine Dienstleistung beauftragt für die Summe der 1.300 Euro. Auf der Rückseite des Briefes findet man die AGB dazu. Die Dienstleistung, die man beauftragt, ist lediglich die Weiterleitung der Verlängerungsgebühr von 750 Euro. Die restlichen 550 Euro behält die DMVS für sich – als Gebühr für die Überweisung.
Die Schreiben dieser Art sind auch nicht neu, sondern werden in regelmäßigen Abständen an Markeninhaber:innen versandt. Vor einigen Jahren fehlten noch Informationen zu Geschäftsführung und Gerichtsstand. Diese Informationen wurden mittlerweile ergänzt.
Doch was soll man tun, wenn man so ein Schreiben erhält? Eine Reaktion ist tatsächlich nicht notwendig. Wenn man so einen Brief erhält, sollte man zunächst nicht reagieren, nichts unterzeichnen oder bezahlen. Die Verlängerung des Markenschutzes sollte man am besten direkt beim DPMA beantragen oder eine Anwaltskanzlei kontaktieren. Auf der Internetseite des DPMA findet man viele Ressourcen zu Ablauf, Fristen und Gebühren rund um den Markenschutz.
Wenn das Formular bereits unterzeichnet, abgeschickt und von der DMVS angenommen wurde, sollte man anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, damit geprüft werden kann, ob es sich um einen gültigen Vertragsabschluss handelt. In dem Schreiben gibt es einige Schwachstellen, auf deren Basis man argumentieren kann, dass es sich nicht um einen wirksamen Vertragsabschluss handelt.
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