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FCH – Heidenheimer und Rostocker Fußballverein im Markenrechtsstreit um Kürzel

  • Rechtsanwalt Martin Jedwillat
  • 10.12.2025
  • Zuletzt aktualisiert am: 10.12.2025

Normalerweise treffen sich Vereine im Fußball auf dem Spielfeld und kämpfen um die meisten Tore. Doch obwohl ihre letzte Begegnung auf dem Feld etwa 3 Jahre her ist, liefern sich zwei Vereine nun ein rechtliches Match. Der FC Hansa Rostock und der 1. FC Heidenheim streiten nämlich um Markenrechte – dabei geht es um das Buchstabenkürzel „FCH“.

Laut beiden Vereinen wurde der Streit vom jeweils anderen angestoßen. Heidenheim versuchte 2023 „FCH Fanshop“ als Marke europaweit beim EUIPO eintragen zu lassen. Der Antrag wurde auch genehmigt, allerdings legte Hansa dann Widerspruch ein. Bis jetzt hat das EUIPO noch nicht entschieden.

Als Reaktion auf die Blockade durch Drittligist Hansa beantragte dann Bundesligist Heidenheim beim DPMA die Marke „FCH Rostock“ verfallen zu lassen – wegen Nichtbenutzung. Zudem sollte die Marke „FCH“ der Rostocker wegen Verwechslungsgefahr mit den Heidenheimer Marken „#nurderFCH“ und „1. FUSSBALLCLUB Heidenheim 1846 FCH“ gelöscht werden.

Außerdem wollte der Bundesliga-Verein die Wortmarke „FCH“ eintragen lassen. Dagegen legte Hansa Rostock dann wiederum Widerspruch ein und beantragte, die Wortmarke wegen Verletzungsgefahr mit der älteren Marke zu löschen. Beide Vereine beanspruchen für sich zudem die älteren Rechte an der Bezeichnung. 

Hansa heißt seit der Gründung 1965 FC Hansa Rostock und benutzt das Kürzel. Heidenheim gründete sich als Heidenheimer Sportbund 1846, also viel früher. Allerdings gründete sich die Fußballabteilung unter dem Namen 1. FC Heidenheim erst 2007.

Bereits 2006 hatte Hansa Rostock sich die Marke FCH eintragen lassen, diese aber laut Angaben der Heidenheimer nach 10 Jahren verfallen lassen und erst später wieder neu eintragen lassen. 2008 einigten sich beide Vereine auf eine Abgrenzungsvereinbarung.

Diese sieht u. a. vor, dass Heidenheim das Kürzel „FCH“ nur in Kombination mit dem Zusatz „Heidenheim 1846“ benutzen dürfe – gegen diese Vereinbarung habe Heidenheim nach Angaben des Rostocker Vereins mehrfach verstoßen. Bis eine Entscheidung getroffen wird, kann es noch dauern. Insgesamt laufen derzeit 5 Verfahren, 4 beim DPMA und 1 beim EUIPO.

(Bild: nmann77 – stock.adobe.com)

Rechtsanwalt Martin Jedwillat

Rechtsanwalt Martin Jedwillat

Martin Jedwillat ist Gründer und Inhaber der advomare Rechtsanwaltskanzlei in Rostock. Seine Tätigkeitsschwerpunkte umfassen IT-, Medien- und Urheberrecht, insbesondere die Wahrung von Persönlichkeitsrechten und Reputation, Vertragsgestaltung sowie Datenschutz.

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