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Disney und Universal klagen gegen KI-Plattform Midjourney

  • Rechtsanwalt Martin Jedwillat
  • 23.07.2025
  • Zuletzt aktualisiert am: 18.09.2025

Da der KI-Bildgenerator Midjourney unberechtigt Bilder urheberrechtlich geschützter Figuren wie Shrek, Spiderman und Darth Vader generiert, klagen nun Disney und Universal gegen das KI-Unternehmen. Mit dem Erzeugen und Verbreiten dieser Bilder verstoße der Bildgenerator gegen das Urheberrecht. Klagen wie diese werden sicher noch häufiger vorkommen, denn die Softwares solcher KI-Plattformen werden mit Bild- und Textquellen trainiert und verbessert. Dies geschieht aber ohne das Einverständnis oder die finanzielle Entschädigung der rechtmäßigen Urheber:innen dieser Quellen. 

In den mehr als 100 Seiten Klageschrift legen die Studios vor dem Bezirksgericht in Kalifornien dar, Midjourney würde durch die KI-generierten Bilder urheberrechtlich geschützte Inhalte „stehlen“. Das Urheberrecht in den USA besagt nämlich, dass ausschließlich die Urheberrechtsinhaber:innen ihre erschaffenen Werke vermarkten und kontrollieren dürften. Daher wäre es Midjourney untersagt, originalbasierte Bilder wie die Darstellung der Filmfiguren zu erstellen und erst recht in seiner Galerie anzubieten.

Zudem bringen die Filmstudios an, dass das Unternehmen selbst auswählt, mit welchen Materialien es seine Software trainiert. Ein Urheberrechtsverstoß sei hier nicht zu verleugnen. Disney und Universal fordern deshalb von Midjourney ergänzend zum Schadensersatz noch weitere Schutzmaßnahmen, welche schon gegen die Darstellung von Gewalt und Nacktheit existieren, um die Rechte der Urheber:innen zukünftig zu schützen – u.a. bezogen auf den bereits von dem KI-Start-Up angekündigten Videogenerator. 

Ihre Anklagepunkte gegen Midjourney veranschaulichen die Klagenden mit reihenweise Bildvergleichen der Originale und deren zugehörigen KI-generierten Gegenstücken zu den populären Figuren. 

Auf die Versuche aus dem letzten Jahr von Disney und Universal, die Aufmerksamkeit der KI-Plattform mit Aufforderungen zur Unterlassung der Urheberrechtsverletzung zu erlangen, ging Midjourney nicht ein. 

Auch außerhalb dieses Verfahrens ist die Urheberrechtsfrage in Bezug auf KI längst nicht mehr unbedeutend und lässt auch im deutschen Urheberrecht Raum für Fragen. Bis diese jedoch geklärt sind, werden wohl noch einige Klagen gegen KI-Plattformen und Debatten stattfinden.

(Bild: ink-drop – stock.adobe.com)

Rechtsanwalt Martin Jedwillat

Rechtsanwalt Martin Jedwillat

Martin Jedwillat ist Gründer und Inhaber der advomare Rechtsanwaltskanzlei in Rostock. Seine Tätigkeitsschwerpunkte umfassen IT-, Medien- und Urheberrecht, insbesondere die Wahrung von Persönlichkeitsrechten und Reputation, Vertragsgestaltung sowie Datenschutz.

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