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Die Marke “Black Friday” muss vollständig gelöscht werden (BGH)

  • Rechtsanwalt Martin Jedwillat
  • 18.07.2023
  • Zuletzt aktualisiert am: 18.09.2025

Der Bundesgerichtshof (1 ZB 20/21) hat in letzter Instanz entschieden, dass die Marke “Black Friday” aus dem Register des Deutschen Patent- und Markenamtes gelöscht werden muss. Damit bestätigt der BGH die bereits vom Kammergericht Berlin verfügte Löschung der Marke.

Hintergrund des Rechtsstreits sind zahlreiche Abmahnungen der Inhaberin der Marke “Black Friday” – dem Hongkonger Unternehmen Super Union Holdings Ltd. – an verschiedene Unternehmen, die die Bezeichnung für Werbekampagnen verwendet hatten. 

Der BGH hatte 2021 bereits entschieden, dass die Wortmarke für die Dienstleistungsklassen “Werbung” zu löschen ist – durch dieses Urteil ist die Marke nun für alle noch eingetragenen Waren und Dienstleistungen zu löschen.    

(Bild: Siam – stock.adobe.com)

Rechtsanwalt Martin Jedwillat

Rechtsanwalt Martin Jedwillat

Martin Jedwillat ist Gründer und Inhaber der advomare Rechtsanwaltskanzlei in Rostock. Seine Tätigkeitsschwerpunkte umfassen IT-, Medien- und Urheberrecht, insbesondere die Wahrung von Persönlichkeitsrechten und Reputation, Vertragsgestaltung sowie Datenschutz.

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