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Die Bezeichnung “Gollum” ist eine Beleidigung (LG München I)

  • Rechtsanwalt Martin Jedwillat
  • 21.11.2022
  • Zuletzt aktualisiert am: 18.09.2025

Laut dem Landgericht München I (25 O 12738/22) ist die Bezeichnung “Gollum” eine Ehrverletzung bzw. Beleidigung und greift rechtswidrig in das Persönlichkeitsrecht einer Person ein. Deren Verwender, eine Bürgerbewegung, darf einen Wissenschaftler nicht mehr so nennen.

In einem Flyer hatte die Bürgerbewegung einen Wissenschaftler als “Gollum” bezeichnet, der daraufhin klagte. Weil das Bild überwiegend negativ konnotiert sei, stelle es eine nicht mehr sachbezogene Herabsetzung seiner Person dar. Wenn die Bezeichnung zudem die wissenschaftliche Bildung herabwürdigen sollte, stelle sie zudem eine unwahre Tatsachenbehauptung dar.

Auch die Begründung der Bürgerbewegung, es handle sich bei der Bezeichnung um Satire, wies das Gericht zurück. Damit werde weder ein Widerspruch zwischen Anspruch und Realität aufgedeckt noch ein Missstand angeprangert.

(Bild: Manuel Schönfeld – stock.adobe.com)

Rechtsanwalt Martin Jedwillat

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Martin Jedwillat ist Gründer und Inhaber der advomare Rechtsanwaltskanzlei in Rostock. Seine Tätigkeitsschwerpunkte umfassen IT-, Medien- und Urheberrecht, insbesondere die Wahrung von Persönlichkeitsrechten und Reputation, Vertragsgestaltung sowie Datenschutz.

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