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Bundespresseamt muss Facebook Fanpage der Bundesregierung einstellen

  • Rechtsanwalt Martin Jedwillat
  • 22.02.2023
  • Zuletzt aktualisiert am: 18.09.2025

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat das Bundespresseamt (BPA) aufgefordert, die Facebook Fanpage der Bundesregierung innerhalb von 4 Wochen einzustellen. Als Begründung gab er an, dass der Betrieb der Fanpage nicht datenschutzkonform möglich sei. 

Bereits im Juni 2022 hat der Datenschützer das BPA zu einer Stellungnahme zur Fanpage der Bundesregierung aufgefordert, nachdem er bereits alle Bundesbehörden angewiesen hatte, ihre Fanpages einzustellen. Im folgenden Verfahren habe das BPA nicht nachweisen können, dass die Grundsätze des Datenschutzrechts eingehalten werden und eine wirksame Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung besteht.

Gegen den Bescheid hat das BPA nun Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Damit darf es die Fanpage der Bundesregierung vorerst weiter betreiben.

(Bild: JFL Photography – stock.adobe.com)

Rechtsanwalt Martin Jedwillat

Rechtsanwalt Martin Jedwillat

Martin Jedwillat ist Gründer und Inhaber der advomare Rechtsanwaltskanzlei in Rostock. Seine Tätigkeitsschwerpunkte umfassen IT-, Medien- und Urheberrecht, insbesondere die Wahrung von Persönlichkeitsrechten und Reputation, Vertragsgestaltung sowie Datenschutz.

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