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BGH stärkt Verbraucher: Mindestlaufzeit bei Glasfaser beginnt mit Vertragsabschluss

  • Rechtsanwalt Martin Jedwillat
  • 25.02.2026
  • Zuletzt aktualisiert am: 25.02.2026

Die Mindestlaufzeit für Glasfaserverträge beginnt nicht erst mit der Freischaltung des Glasfaseranschlusses, sondern bei Vertragsabschluss. So entschied der Dritte Zivilsenat des BGH (Az. III ZR 8/25) in einem Verfahren zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und einem Telekommunikationsanbieter.

Bisher ist es unter Telekommunikationsanbietern Praxis, dass Glasfaserverträge abgeschlossen werden, aber die Mindestlaufzeit erst mit der Freischaltung des Anschlusses anfängt zu laufen. Da der Bau von Glasfaserleitungen von wenigen Wochen bis über ein Jahr dauern kann, können Verbraucher:innen sehr lange nicht den Anbieter wechseln und sind meist länger, als die Mindestlaufzeit festgeschrieben ist, an den Vertrag gebunden.

Darin sah die Verbraucherzentrale einen Verstoß gegen die Höchstlaufzeit für Telekommunikationsverträge und der BGH stimmte zu. Verträge dürfen Verbraucher:innen laut BGB grundsätzlich nicht länger als zwei Jahre binden. Diese Frist beginnt bereits mit dem Abschluss des Vertrags und nicht erst, wenn die Leistung tatsächlich bereitgestellt wird. 

Eine Klausel, die den Vertragsbeginn erst mit der Bereitstellung des Glasfaseranschlusses festlegt, ist deshalb unwirksam, weil sie die Verbraucher:innen unangemessen benachteiligt. Eine Vorlage beim EuGH sah der BGH nicht als notwendig an. Die Entscheidung bringt nun große Sicherheit für Verbraucher:innen. Alle, denen die Kündigung des Glasfaservertrags zwei Jahre nach Abschluss abgelehnt wurde, können sich nun erneut an ihren Anbieter wenden.

(Bild: Karsten – stock.adobe.com)

Rechtsanwalt Martin Jedwillat

Rechtsanwalt Martin Jedwillat

Martin Jedwillat ist Gründer und Inhaber der advomare Rechtsanwaltskanzlei in Rostock. Seine Tätigkeitsschwerpunkte umfassen IT-, Medien- und Urheberrecht, insbesondere die Wahrung von Persönlichkeitsrechten und Reputation, Vertragsgestaltung sowie Datenschutz.

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