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BGH-Entscheidung: Cheat Software ist keine Urheberrechtsverletzung

  • Rechtsanwalt Martin Jedwillat
  • 10.09.2025
  • Zuletzt aktualisiert am: 18.09.2025

Cheat Software verletzt keine Urheberrechte. So eine Entscheidung des BGH von Ende Juli 2025. 

Spielehersteller Sony hatte gegen einen Hersteller von Cheat-Software geklagt. Diese Software ermöglichte es Nutzer:innen eines Rennspiels den sonst zeitlich begrenzten „Turbo-Modus“ unbegrenzt zu nutzen und auch die Begrenzung der Anzahl der Fahrer:innen im Spiel konnte so aufgehoben werden,

Das Ganze funktioniert, indem die Cheat Software die variablen Daten verändert, die die Spielesoftware bei Nutzung im Arbeitsspeicher der Spielekonsole ablegt. Aus Sicht von Sony ist dies eine unzulässige Umarbeitung des Computerspiels und stelle eine Urheberrechtsverletzung dar. 

Sowohl vor dem Landgericht als auch beim Berufungsgericht scheiterte Sony, weshalb der Fall nun vor dem BGH landete. Dieser wiederum wandte sich mit Fragen an den EuGH.

Der EuGH stellte fest, dass Cheat Codes keine Urheberrechtsverletzung darstellen, solange sie nicht den Quellcode bzw. den Objektcode des Spiels verändern (wir berichteten).

Dieser Entscheidung folgte auch der BGH, wie in einer Pressemitteilung bekannt wurde. Nur der Quellcode und der Objektcode genießen den Schutz des Urheberrechts, andere Elemente, wie die Funktionalität, nicht. Da die Cheat Software nur in den Ablauf des Spiels eingreift und nicht die Daten im Objekt- und Quellcode verändert, werden hier keine Urheberrechte verletzt.

(Bild: Rawpixel.com – stock.adobe.com)

Rechtsanwalt Martin Jedwillat

Rechtsanwalt Martin Jedwillat

Martin Jedwillat ist Gründer und Inhaber der advomare Rechtsanwaltskanzlei in Rostock. Seine Tätigkeitsschwerpunkte umfassen IT-, Medien- und Urheberrecht, insbesondere die Wahrung von Persönlichkeitsrechten und Reputation, Vertragsgestaltung sowie Datenschutz.

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